Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von UBAFoto (nachstehend „Fotografin“ genannt) erteilten Angebote und erbrachten Leistungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit.
- Überlassenes Bildmaterial
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität und Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
- Nutzungsrechte
- Das Nutzungsrecht des Kunden wird individuell vertraglich geregelt.
- Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
- Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten oder Werbemaßnahmen
- die Digitalisierung oder Speicherung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit diese nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dienen
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet
- die Weitergabe auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
- Haftung
- Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Es obliegt dem Kunden, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen.
- Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
- Honorare
- Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Zu erwartende Kostenerhöhungen um mehr als 15% werden dem Kunden von der Fotografin mitgeteilt.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und Archive (SAB). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (wenn anwendbar).
- Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. 3.1 abgegolten.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
- Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern die Fotografin mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet und zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung.
- Wird das Honorar nicht fristgerecht bezahlt, wird ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr in der Höhe von 5% des Auftragswertes erhoben.
- Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit großen finanziellen Vorleistungen der Fotografin, hat die Fotografin Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
- Bei einer Verschiebung des Shootings oder einer Neubuchung wird die Anzahlung vollumfänglich dem Kunden angerechnet. Für kurzfristige Absagen gelten folgende Sätze: 3 Tage vor dem Termin 25% des vereinbarten Honorars, 2 Tage 50% und 1 Tag 75% des Honorars. Überdies haftet der Kunde auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten.
- Rückgabe des Bildmaterials
- Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
- Überlässt die Fotografin Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.
- Vertragsstrafe, Schadenersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
- Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin, auch bei Lieferungen ins Ausland.
